Wer darf über die dauerhafte Sperrung entscheiden?

Die BV Lindenthal oder der Verkehrsausschuss der Stadt?
Die Bezirksvertretung Lindenthal sieht sich durch die Befassung und den Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt Köln vom 27.9. über die temporäre Sperrung der Kitschburger Straße in ihren Rechten verletzt. Sie ruft den Hauptausschuss in der Sache an. Für den Fall, dass der Hauptausschuss sich dieser Auffassung nicht anschließt, beauftragt die Bezirksvertretung die Bezirksbürgermeisterin, rechtlichen Rat einzuholen und ermächtigt sie, bei ausreichenden Erfolgsaussichten Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln einzureichen.

So wurde es mehrheitlich von Grüne, Linke und 1 SPD-Stimme gegen 8 Nein-Stimmen (4 CDU, 2 SPD, FDP, AFD) in der BV-Sitzung vom 7.11.2022 unter TOP Ö 8.1.11.2 (erneuter Ersetzungsantrag zu 8.1.11) beschlossen.

Ratsinformationssystem der Stadt Köln
BV Lindenthal 7.11.2022
– ‚Beschlussprotokoll der BV 3 vom 7.11.22′ als PDF-Download
TOP Ö 8.1.11: Zuständigkeiten der BV 3
TOP Ö 8.1.11.2: erneuter Ersetzungsantrag zu TOP 8.1.11 (beschlossen)
AN_1975_2022_erneuter_Ersetzungsantrag_zu_TOP_8_1_11′ als PDF-Download

Ringen um #autofreieKitschburger Str. im Kölner Stadtwald geht in die nächste Runde.
-> siehe 1.12.2022 bei Mastodon


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert