Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach § 44 der Geschäftsordnung

Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschäftigte sich in seiner Sitzung am 27.02.2023 mit dem Antrag der BV Lindenthal. Unter dem TOP Ö 6.3 ging es um die Frage wer die Kitschburger Straße dauerhaft schließen darf, die BV Lindenthal oder der Verkehrsausschuss der Stadt?
Die Bezirksvertretung Lindenthal sieht sich durch die Befassung und den Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt Köln vom 27.9. über die temporäre Sperrung der Kitschburger Straße in ihren Rechten verletzt.

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Sach- und Rechtslage darzustellen und in einem Fachgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der BV Lindenthal und dem Verkehrsausschuss zu erörtern und die Angelegenheit im Anschluss dem Hauptausschuss erneut vorzulegen.

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Hauptausschuss 27.02.2023 | TOP 6.3 Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit

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